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Manuela Völker erbt ein Grundstück in Niedersachsen. Doch weder sie noch ihre Schwester wollen das Grundstück bebauen. Da die 36-Jährige alleinerziehend und arbeitslos ist, will sie das Grundstück verkaufen.
Doch ihre Schwester stimmt einem Verkauf nicht zu. Die Jury konnte helfen. Durch unseren Einsatz kam es nach eineinhalb Jahren zu einer Teilungsversteigerung, die von der verkaufsbereiten Erbin eingeleitet wurde - das Grundstück wurde nun verkauft.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/diejuryhilft/archiv/die_jury_hilft_vom44/nachgehakt__erbengemeinschaft.html