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Mi 07.09.11 22:15

Mitbestimmung unerwünscht - Wie mündige Bürger in Süd-Brandenburg mundtot gemacht werden sollten

Rein rechtlich ist die Lage klar: Bürger dürfen mitbestimmen, wenn Dinge sie etwas angehen. So steht es im Gesetz, auch in Brandenburg. Doch im südbrandenburgischen Ortrand scheinen einige Politiker dies noch nicht so recht verinnerlicht zu haben.

Wenn Sie Ärger mit einer Behörde haben oder Probleme mit der Stadt, dann haben Sie das Recht, sich zu beschweren, eine Petition einzureichen. Das ist ein Grundrecht, das durch die Verfassung geschützt wird. Eigentlich. Doch als ein Bürger aus der Lausitz sich jüngst beschwerte, erlebte er eine böse Überraschung. André Kartschall und Vera Hummel über das befremdliche Demokratieverständnis mancher Politiker.

Ortrand im südlichsten Zipfel Brandenburgs: ein schmuckes Städtchen mit vielen schön sanierten Häusern und Straßen. Doch anscheinend wurde an zahlreichen Stellen nicht barrierefrei gebaut. Viele Gehwege sind für Rollstühle und Rollatoren nicht ausgelegt. Und so müssen Ältere und Behinderte eben häufig auf der Straße fahren.

Rollstuhlfahrerin
„Naja, ich bin hier immer so rund rum gefahren, wissen Sie wo's bisschen höher ist, komm ich nicht mit den Rädern so hoch, da muss ich auf der Straße fahren."
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„Ist ganz schon gefährlich, oder?"
Rollstuhlfahrerin
„Wenn se raus wollen oder müssen, dann müssen Sie eben aufpassen."

Er hat den Kampf für die Barrierefreiheit zu seiner Aufgabe gemacht: Klaus Hauptvogel. Der Ortrander kennt viele Stellen in der Stadt, die für Gehbehinderte kaum zu meistern sind.

Klaus Hauptvogel
„Früher war in ganz Ortrand, bei jedem Regen am Auslauf 'ne glatte Metallplatte, so dass man da wunderbar drüber kam aber heute sehen Sie diese Rinnen hier. Hier kommt man mit dem Rollstuhl ganz schlecht oder gar nicht drüber. Sie sehen, hier ist mal der Weg wunderschön glatt, aber dort endet er und Sie sehen dahinter beginnt Kopfsteinpflaster und ältere Leute mit Rollator und Rollstuhl können ganz schlecht oder gar nicht in die Kirche kommen, weil der Kircheneingang auf der anderen Seite ist."

Im vergangenen Jahr dann passierte in der Nähe von Klaus Hauptvogels Haus ein Unfall. Ein Bekannter wurde im Rollstuhl von einem Auto erfasst. Wenig später starb er, laut Obduktionsbericht allerdings nicht unmittelbar an den Unfallfolgen. Klaus Hauptvogel sah dennoch einen Zusammenhang.

Klaus Hauptvogel
„Also, der Bekannte ist aus dieser Straße gekommen, über die Kreuzung gefahren weil er in die Stadt rein wollte, wollte links abbiegen, wie sie sehen ist dort die Kante wo er nicht hochfahren kann. Er musste auf der Straße fahren, deshalb ist jetzt hier an dieser Stelle der Unfall passiert."

Klaus Hauptvogel nahm das zum Anlass, eine Petition zu verfassen - an den Brandenburger Landtag. Seitenweise schilderte er, dass die Barrierefreiheit in Ortrand durch Umbauten eher ab- als zugenommen habe. Doch mit dem, was dann kam, hatte er nicht gerechnet.

Klaus Hauptvogel

„Ich hab erwartet, dass von dem Petitionsausschuss mal eine Antwort kommt, stattdessen kam ein Anwaltsschreiben, beauftragt von der Stadt beziehungsweise vom Amt Ortrand, in dem ich aufgefordert wurde, eine Sache in der Petition zurück zu nehmen, die eigentlich so überhaupt nicht drin steht."

Vor allem ein Satz hatte das Amt Ortrand erzürnt:

Zitat
„Noch einen Toten darf es nicht geben."

Hauptvogel habe damit

Zitat
„den Tatbestand einer üblen Nachrede verwirklicht"

schrieb der Anwalt und drohte mit Geldstrafe.

Denn im Ortrander Rathaus war man der Meinung, Hauptvogel habe der Stadt die Schuld am Tod des Rollstuhlfahrers gegeben.

Kersten Sickert (SPD), Amtsdirektor Ortrand
„Ich habe den Stadtverordneten im nicht-öffentlichen Teil der entsprechenden Stadtverordnetensitzung davon Kenntnis gegeben und die Stadtverordneten waren sehr verärgert über den Inhalt der entsprechende Petition und haben mich beauftragt, anwaltliche Schritte einzuleiten."

Und genau hier liegt das Problem! Der Amtsdirektor hätte den Inhalt des Schreibens überhaupt nie weitergeben dürfen. Denn Petitionen sind vertraulich.

Normalerweise läuft das Verfahren so: Hat ein Bürger Ärger mit seinem Amt, seiner Stadt oder Gemeinde, kann er sich mit einer Petition an den Landtag wenden. Ein „Petitions-Ausschuss" bittet dann die betroffene Kommune vertraulich um Stellungnahme - in diesem Fall den Amtsdirektor. Anschließend gibt der Ausschuss eine Empfehlung ab, was zu tun sei und antwortet dem Bürger.

Doch im vorliegenden Fall kam es dazu nicht, weil das Amt einfach - unerlaubt - mit Hilfe eines Anwalts gegen den Petitionsschreiber vorging.

Für den Vorsitzenden des Landtagsausschusses ist diese Art, mit dem Bürger umzugehen, schlicht inakzeptabel.

Thomas Domres (Die Linke), MdL, Vorsitzender Petitionsausschuss

„Das ist ein relativ einmaliger Vorgang. Also solange ich hier im Petitionsausschuss bin, hab ich so was noch nicht erlebt. Wir haben uns dann unverzüglich mit dem Amtsdirektor in Verbindung gesetzt und haben dafür gesorgt, dass die Petitionsfreiheit erhalten bleibt und dass sozusagen diese Androhung eines Ordnungsgeldes zurückgenommen wird."

Dass man wohl irgendetwas falsch gemacht haben muss, hat man im Amt Ortrand inzwischen gemerkt. Dass man dem Betroffenen diese Erkenntnis womöglich auch persönlich mitteilen sollte - darauf ist der Amtsdirektor bislang offenbar noch nicht gekommen.

Kersten Sickert (SPD), Amtsdirektor Ortrand

„Deshalb hab ich mich beim Petitionsausschuss entsprechend mit einer Stellungnahme entschuldigt und habe beim Petitionsausschuss oder ich habe den Petitionsausschuss in Kenntnis gesetzt, dass ich den Anwalt beauftragt habe, alles abzubrechen."
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„Sie haben sich beim Petitionsausschuss entschuldigt. Und beim Antragsteller auch?"
Kersten Sickert (SPD), Amtsdirektor Ortrand
„Beim Antragssteller habe ich mich nicht entschuldigt."

Das spricht wohl Bände.



Autoren: André Kartschall und Vera Hummel

Dieser Text gibt den Sachstand vom 07.09.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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