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Jedes Jahr zum Weltaidstag heften sich viele Menschen die Rote Schleife als Zeichen ihrer Solidarität mit Aids-Patienten ans Revers. Doch wie sieht es aus, wenn der Kollege plötzlich HIV-positiv ist ? Einem 24-jährigen Berliner wurde wegen seiner Infektion in der Probezeit gekündigt, obwohl eine Ansteckung im Betrieb ausgeschlossen ist. Seine Klage wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz wurde vom Berliner Arbeitsgericht abgewiesen. Offensichtlich sind HIV-Infizierte vor Diskriminierung nicht ausreichend geschützt.
Wie würden Sie reagieren, wenn Ihr Arbeitskollege Ihnen anvertraut, dass er HIV-positiv ist? Viele würden bestimmt erstmal einen Schreck bekommen, weil sie Angst vor dieser Krankheit haben. Doch viel schlimmer geht‘s den Betroffenen selbst: Wer den Mut hat, sich zu outen, fühlt sich dann am Arbeitsplatz oft diskriminiert. Ute Barthel zeigt, wie es einem jungen Mann ging, der die Wahrheit sagte.
Sebastian will nicht erkannt werden. Er wurde von seinem Arbeitgeber gefeuert, seinen Job hat er in der Probezeit verloren. Das kann schon mal passieren. Doch bei Sebastian ist der Grund für die Kündigung ein Besonderer: Der 24-Jährige ist HIV-positiv.
Im Dezember 2010 bewarb er sich als Chemielaborant für das Pharma-Unternehmen Eckert & Ziegler. Die Firma stellt Medikamente für Krebspatienten her. Einige Tage nach Arbeitsbeginn musste Sebastian zur betriebsärztlichen Untersuchung.
Stimme nachgesprochen
„Und in dieser betriebsärztlichen Untersuchung wurde nach dem HIV-Status gefragt. Ich habe gedacht, wenn der Betriebsarzt danach fragt, wird es schon seine Richtigkeit haben und so habe ich eben gesagt, dass ich positiv bin.“
Sebastian arbeitete weiter und wurde knapp einen Monat später zu einem Gespräch eingeladen: Die Geschäftsleitung präsentierte ihm eine Kündigung, weil sie befürchtete, er könne während seiner Tätigkeit Medikamente verunreinigen.
Stimme nachgesprochen
„Sie sagten: Im Falle einer Übertragung hätte man das dem Patienten nicht zumuten können. Dadurch, dass ich in einer Qualitätssicherung vorbereitende Maßnahmen für die Produktion treffe, hätte es nach Ansicht der Firma zu einer Übertragung kommen können.“
Als Begründung nannte ihm die Firma auch eine rechtliche Grundlage: den europäischen Leitfaden für die Gute Herstellungspraxis in der Arzneimittelproduktion. Demnach sollte dabei niemand eingesetzt werden, der an einer ansteckenden Krankheit leidet.
Aber, so der Chefarzt für Innere Medizin am Auguste Viktoria-Klinikum, eine Ansteckung ist durch Sebastian nicht möglich. Der Aids-Experte Dr. Arastéh meint: Eine Infizierung von Patienten durch Medikamente ist ausgeschlossen.
Dr. Keikawus Arastéh, Chefarzt am Auguste Viktoria-Klinikum
„Blut darf niemals in den Herstellungsprozess kommen. Wenn es dafür ein Risiko gibt, dann ist es, dann kann diese Produktion nicht sicher sein. Wenn es nicht zu vermeiden ist, dieses Risiko, dann müssen irgendwelche Roboter eingestellt werden, die das herstellen und nicht Menschen, weil Menschen haben immer Blut in sich und dann ist es völlig irrelevant ob es HIV-positives Blut, Hepatitis-positives Blut oder irgendeine Erkrankung, die man sich gerade aus dem Urlaub mitgebracht hat, die der Hersteller ja gar nicht weiß.“
Das HI-Virus. Noch vor 20 Jahren war ein positiver Test ein Todesurteil. Die Lebenserwartung der Schwererkrankten betrug nur wenige Jahre. Denn AIDS ist unheilbar - bis heute. Aber: Inzwischen gibt es Medikamente, die die Viruslast im Blut so senken, dass die Patienten mit dieser Therapie lange weiterleben können.
Für HIV-Patienten gibt es heute nur noch in wenigen Berufen Einschränkungen: zum Beispiel bei Piloten, denn früher hatten die Medikamente oft starke Nebenwirkungen und bei Chirurgen, bei denen ein Verletzungsrisiko während der Operation besteht. Das Virus kann nur durch direkten Blutkontakt oder ungeschützten Sex übertragen werden.
Bei Sebastian wirken die Medikamente: Seine Viruslast ist unter der Nachweisgrenze, eine Ansteckung durch ihn ist bei normalen sozialen Kontakten nicht möglich. Trotzdem erhielt er die Kündigung, nur weil er HIV-positiv ist. Er fühlt sich diskriminiert.
Sein Arbeitgeber war nicht zu einem Interview bereit, schriftlich wies er den Vorwurf einer Diskriminierung von sich und führt mögliche Krankheitsübertragungen als Grund an.
Sebastian zog dagegen vor das Berliner Arbeitsgericht. Die Richter befanden die Kündigung für rechtens, denn sie wurde in der Probezeit ausgesprochen und da gibt es noch keinen Kündigungsschutz. Sebastian klagte aber auch wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Das schützt ihn vor Diskriminierung, wenn seine HIV-Infektion als Behinderung gelten würde. Aber die Krankheit ist bei Sebastian noch nicht ausgebrochen.
Martin Dreßler, Arbeitsgericht Berlin
„Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, weil eine Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht vorlag. Eine Behinderung liegt im Rechtssinne danach im Rechtssinne nur dann vor, wenn der Betroffene in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eingeschränkt ist. Und dieses ist bei einer HIV-Infektion, bei der die Krankheit noch nicht ausgebrochen ist, nicht der Fall."
Sebastian will in die nächste Instanz gehen und mit einem Grundsatzurteil einen besseren Schutz am Arbeitsplatz für HIV-Positive vor Kündigungen erwirken - Ausgang ungewiss.
Rückendeckung erhält er von der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie fordert möglichst schnell eine Klarstellung im Gesetz.
Christine Lüders, Antidiskriminierungsstelle des Bundes
„Ich finde es ganz wichtig, dass HIV-Positive auch durch das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, geschützt werden. Denn so entstehen Zweifel: Fällt diese Krankheit das Merkmal Behinderung oder nicht? Und diese Zweifel müssen wir beseitigen, indem wir das Merkmal in das AGG mit aufnehmen.“
So wie in anderen europäischen Ländern. Im britischen Gleichbehandlungsgesetz werden HIV-Infizierte vor Diskriminierung geschützt, egal ob die Krankheit ausgebrochen ist oder nicht.
Sebastian hat inzwischen wieder eine neue Arbeitsstelle gefunden. Er hofft, dass er dieses Mal nicht diskriminiert wird.
Autorin: Ute Barthel
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_vom_21_09/kuendigung_wegen_hiv.html