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Mi 24.08.11 22:15

Brandenburgs Umgang mit der DDR-Vergangenheit II

Innenminister Woidke zeigt sich beim Umgang mit der DDR-Vergangenheit tatkräftig. Ganz anders sein Kabinettskollege Volkmar Schöneburg.

Der Justizminster hält stur an seiner Auffassung fest. Er will partout keine Stasi-Überprüfungen. Dabei gibt es gerade auch im Bereich der Justiz noch erheblichen Aufklärungsbedarf.

Vor einigen Wochen in Potsdam. Justizminister Volkmar Schöneburg wird mit öffentlichen Druck gezwungen, Farbe zu bekennen. KLARTEXT hatte über zweifelhafte Karrieren von DDR- Richtern und Staatsanwälten in der Justiz berichtet. Viele Brandenburger sind empört.

Opfer
„Und für mich und nicht nur für mich, für 100.000 ist, es unvorstellbar, eventuell dem Richter oder Staatsanwalt gegenüber zu sitzen, der mich zu DDR-Zeiten gepeinigt hat, bedroht hat…“

Den Justizminister stimmt das nicht um, er will keine Überprüfung der Richter und Staatsanwälte, auch wenn es das Gesetz das zuließe.

Volkmar Schöneburg (Die Linke), Justizminister Brandenburg
„Die ist meiner Ansicht nach auch nicht verhältnismäßig.“

Nicht verhältnismäßig? In der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder zum Beispiel, gibt es Anlass genug, wie KLARTEXT recherchierte.

Hier arbeitet Staatsanwalt Peter Parzyjegla – oder wie die Stasi früher formulierte GMS, später IM Otto Röder. Während seiner Offizierszeit soll er bei den Grenztruppen seine Kameraden bespitzelt haben. Er berichtet handschriftlich unter anderem über „Hetzschriften und Feindsender“. Sein Führungsoffizier ist zufrieden über seine „Aufklärungsergebnisse“. Seine IM-Tätigkeit endet, weil er zum Studium geht und als Militärstaatsanwalt aufgebaut wird.

Und bei den Militärstaatsanwaltschaften der DDR – so erfahren wir von Dr. Heinz Josef Wagner, der seine Dissertation zu diesem Thema schrieb - war eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit ganz üblich.

Heinz Josef Wagner, Jurist
„Die Militärstaatsanwälte der DDR mussten damit rechnen, mit dem MfS zusammenarbeiten zu müssen und das haben sie auch getan, insbesondere in den gravierenden Fällen, in den Fällen, die zu den Militärobergerichten und zu MKOG, also zum Militärkollegium des Obersten Gerichts, angeklagt waren. Allerdings auch in den Fahnenfluchtverfahren, die erstinstanzlich vor die Militärgerichte kamen. Das MfS hat in diesen Verfahren die Ermittlungen geführt, von der Einleitungsverfügung bis zum Schlussbericht, der dann Grundlage für die Anklageschrift war.“
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„Militärstaatsanwälte waren Handlanger?“
Heinz Josef Wagner, Jurist
„Sozusagen Handlanger, jawohl.“

Eine weitere Handlangerin der Stasi war zum Beispiel die DDR-Richterin Irina Schäfer, die Silke Müller aus Berlin noch 1989 zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilte – nur weil sie über die ungarische Grenze zu ihrem Mann in den Westen flüchten wollte. Ein offizieller Ausreiseantrag zu ihren Mann hätte keine Chance auf Genehmigung gehabt. Ein Argument, das Richterin Irina Schäfer nicht gelten ließ, sagt Frau Müller.

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„Und sie ließ nicht erkennen, dass sie das verstehen würde, dass sie zu ihrem Ehemann wollen?“
Silke Müller
„Gar nicht. Völlig emotionslos, hingenommen, abgehakt, nächster Fall.“

Was die Stasi anwies, so lesen wir es aus den Stasi-Akten von Frau Müller, hat Richterin Schäfer getreulich ausgeführt. Fast acht Monate saß die heute 46-Jährige in Haft mit 15 anderen Frauen in einer Zelle - bis zur Amnestie. Heute ist sie rehabilitiert. Ein Fall von Unrechtsjustiz der Richterin Schäfer von 15, die wir kennen.

Zu Unrecht verurteilt wurde auch Daniel Pahl. Er war Eishockeyspieler, Mannschaftskapitän und bei Dynamo in Ostberlin. Weil er ein Querdenker war, durfte er nicht mit ins westliche Ausland fahren. Ein jugendlicher Traum drohte zu zerbrechen. Die anschließende versuchte Republikflucht des 18-Jährigen bestrafte Richterin Schäfer mit einer einjährigen Haftstrafe und fand es verwerflich, dass der Angeklagte sich im Westen:

Zitat
„…bessere Aufstiegsmöglichkeiten beim Eishockeyspielen und mehr Reisefreiheiten versprach...“

Das Gefängnis hatte bei dem damals 18-Jährigen Folgen.

Daniel Pahl
„Ich hatte zum Beispiel die erste Zeit das Problem, dass ich in meiner Wohnung, die ich dann bezogen habe, Türen ausgehangen habe. Am liebsten hätte ich die Fenster ausgehangen, weil dieses beklemmende Gefühl, du kannst nicht raus, beziehungsweise auch schon bei dieser Vorführung mit diesen Handschellen und mit diesen Fußfesseln. Du bist ja kein freier Mensch mehr.“

Der 41-Jährige erfährt nun von uns, dass seine Richterin heute am Potsdamer Sozialgericht wieder Richterin ist und ausgerechnet Vorsitzende der Kammer, die die Fälle nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz bearbeitet. Er ist entsetzt.

Daniel Pahl
„Also, das ist, also für mich ist das ein Skandal. Also, ganz ehrlich. Ich bin jetzt auch froh, dass ich Ihnen Rede und Antwort gegeben habe. Weil das kann nicht sein. Das geht nicht. Ich kann ja nicht den Saulus zum Paulus machen, was soll das?“
Silke Müller
„Eigentlich fehlen einem da völlig die Worte. Wenn ich mir vorstelle, ich wohne vielleicht in dieser Region, würde mit meinem Anliegen, dieselbe Richterin wieder vor mir sitzen haben, die mich verurteilt hat, die mich ins Gefängnis gebracht hat. Ich weiß nicht, wie man das ertragen könnte.“

Vor zwei Tagen will Daniel Pahl die Richterin zur Rede stellen. Sie ist nicht da. Doch der Direktor des Gerichtes nimmt Pahls Anliegen ernst, handelt sofort. Er enthebt die Richterin ihrer Funktion als Vorsitzende dieser Kammer. Sie wird sie nicht mehr über SED-Unrecht urteilen können.

Und der Justizminister? Der schweigt. Kein Interview.

Vielleicht führt dieser Bericht beim Justizminister jetzt zu einem Umdenken.



Autorin: Gabi Probst

Dieser Text gibt den Sachstand vom 24.08.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

© Rundfunk Berlin-Brandenburg

http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_vom_24_08/stasi_ii.html

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