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Männer, die zwischen 1935 und 1945 von den Nazis wegen ihrer Homosexualität verfolgt und verurteilt wurden, sind heute rehabilitiert. Männer, die zwischen 1945 und 1969 in der Bundesrepublik wegen ihrer Homosexualität verfolgt und verurteilt wurden, sind bis heute nicht rehabilitiert. Entschädigung kommt nicht in Frage. Die Begründung dafür: Diese Männer wurden im Rechtsstaat verurteilt, nicht in der Nazi-Diktatur. Doch: Was ist daran gerecht?
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„Der ist doch ein 175er" - kennen Sie noch diesen Ausdruck? Ein ungeheuer diskriminierender Spruch, der sich auf den sogenannten „Schwulenparagraph 175“ bezog. Dieser erklärte männliche Homosexualität zu einer Straftat. Heute sind Männer, die zwischen 1935 und 1945 von den Nazis wegen ihres Schwulseins verurteilt wurden, rehabilitiert. Doch das Unglaubliche: Homosexuelle Männer, die danach, zwischen 1945 und '69, verurteilt wurden, warten bis heute auf ihre Rehabilitierung. Andrea Everwien mit Hintergründen.
Klaus Born ist 66 Jahre alt und lebt in Berlin. Sein Kiez ist der Wittenbergplatz, die Gegend rund um's KaDeWe. Wenn Klaus heute Lust auf ein Bierchen mit Freunden hat, geht er einfach in die Eckkneipe nebenan: ins HarDie’s, eine Bar für Homosexuelle.
Dass Klaus Born homosexuell ist, macht ihm im Alltag heute keine Probleme mehr. Trotzdem hat er manchmal Lust, die deutsche Politik zu provozieren. Mit kurzen Hosen vorm Reichstag - das ist seine private Demonstration gegen den deutschen Bundestag. Denn der weigert sich bis heute, ein Gesetz und Urteile aus den 50er und 60er Jahren für ungültig zu erklären, die Homosexuelle damals kriminalisierten. Es geht um den Paragraphen 175.
Von den Nazis so formuliert, galt er in der Bundesrepublik bis 1969.
Sein Wortlaut:
Zitat
„Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt, oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft.“
Dieser Mann ist ehemaliger Bundesanwalt. Als Jugendlicher hat Manfred Bruns die Schwulenverfolgung durch die Nazis erlebt. Nach '45 änderte sich für Homosexuelle nur eines: Sie wurden nicht mehr ermordet. Verfolgt, bestraft und eingesperrt wurden sie weiterhin.
Manfred Bruns, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
„Es ist sogar vorgekommen, dass man Leute, die von den Alliierten aus den Konzentrationslagern befreit wurden, dass man die zur Fortsetzung der Strafverfolgung wieder eingelocht hat.“
KLARTEXT
„Wie haben die das empfunden?“
Manfred Bruns, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
„Sie haben es als ausweglos empfunden. Es kam zunächst ja die Erleichterung, dass die Nazis weg sind und diese ganz schreckliche Zeit, und dann stellte sich raus, dass sich praktisch nichts geändert hat und es gab dann verhältnismäßig Viele, die dann irgendwie aufgegeben haben, sich umgebracht haben, es war schon sehr schrecklich.“
Manfred Bruns ist 77; seit 18 Jahren lebt er mit seinem Mann zusammen, engagiert sich im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes. Doch in den 50er Jahren war es für ihn unvorstellbar, offen homosexuell zu leben.
Manfred Bruns, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
„Ich habe ja geheiratet und habe Kinder und Enkelkinder, weil das einfach keine Lebensmöglichkeit war. Sie konnten ja nicht einfach mit einem Partner zusammenleben, Sie konnten sich vielleicht mal auf einer anonymen Stelle mit irgendeinem Mann treffen und Sex haben, aber das, was wir unter einer Beziehung verstehen und eigentlich ein erfülltes Leben, das war nicht möglich.“
Homosexualität galt als akute öffentliche Gefahr. Von 1945 bis 1969 wurden rund 50.000 Männer verurteilt.
Manfred Bruns, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
„Die Strafen waren sehr, sehr hoch, sehr oft Zuchthausstrafen, und das Allerschlimmste war, die waren dann auch bürgerlich erledigt. Die bekamen keinen Beruf, die bekamen noch nicht einmal einen Führerschein…“
Die Atmosphäre der Zeit war aufgeladen mit Aggressionen gegen schwule Männer.
Ein Film von 1965 über Homosexuelle am Bahnhof Zoo.
Ausschnitt aus: Berliner Abendschau, 6.7.1965, „Bahnhof Zoo und Stuttgarter Platz: Boulevard der Asozialen“
„Hier pendeln sie hin und her und stehen in den Ecken herum. Grundrechtsneurotiker, unverbesserliche Parasiten der Gesellschaft, an der Peripherie einer reformbedürftigen Gesetzgebung.“
Klaus Born war damals 20, auf der Suche nach einer Liebesbeziehung. Später hat er den Mann für's Leben auch gefunden: Hans Jürgen. 35 Jahre lang waren die beiden ein Paar, zum Schluss sogar noch mit kirchlichem Segen. Doch 1965 musste auch Klaus Born seine Freunde noch heimlich und im Schutz der Anonymität suchen: am Bahnhof Zoo.
Ausschnitt aus: Berliner Abendschau, 6.7.1965, „Bahnhof Zoo und Stuttgarter Platz: Boulevard der Asozialen“
„Bevorzugter Treffpunkt ist die Bedürfnisanstalt für Männer in der Bahnhofsvorhalle. Vor den Fahrkartenschaltern in der Halle postieren sich die Homosexuellen, um ihre Partner anzusprechen.“
Klaus Born
„Es gab keine anderen Orte. Es gab früher die Klappe, Cafe Achteck oder eine Kneipe. So, jetzt ist es aber so: Sie haben manchmal kein Geld gehabt, also gehen sie auf 'ne Klappe, um was kennenzulernen.“
Die Klappe, das Cafe Achteck: heimliche Orte, um verbotene Bekanntschaften zu schließen.1965 wurde Born erwischt und verurteilt nach Paragraph 175. Sieben Wochen Einzelhaft in Moabit für den 20-Jährigen. Und selbst im Gefängnis wurde Born noch wie ein Aussätziger behandelt.
Klaus Born
„Für Schwule gab es ja nur Einzelhaft, damit sie bloß nicht mit anderen Menschen in Kontakt kommen. Auch wenn ein Rundgang gemacht wurde, der wurde immer einzeln gemacht. Wie so eine Isolationshaft, sie kamen mit keinem Menschen zusammen.“
Er wollte so etwas nicht erleben. Die Angst vor Strafverfolgung saß auch diesem Mann die ganze Jugend über im Nacken: Hans-Joachim Mengel, Jurist und Politologe. An der FU Berlin leitet er heute ein Studienzentrum gegen sexuell begründete Diskriminierung.
Prof. Hans-Joachim Mengel, Jurist und Politologe, FU Berlin
„Ich bin '47 geboren, ich habe auch als junger Mensch sozusagen wie ein Mönch gelebt aus Angst davor, eben eine Straftat zu begehen.“
Professor Mengel, Manfred Bruns, Klaus Born: drei schwule Männer, deren Leben durch den Paragraphen 175 in der Bundesrepublik gestört, behindert, verängstigt wurde.
Heute wollen sie, dass all die rehabilitiert werden, die nach diesem Gesetz in der Bundesrepublik bis 1969 verurteilt wurden.
Letzte Woche Donnerstag im Bundestag haben die Grünen einen entsprechenden Antrag gestellt. Paragraf 175 verstieß gegen die Menschenrechte.
Manfred Bruns, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD)
„Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seit 1980 immer wieder entschieden, dass das menschenrechtswidrig war.“
Der Einwand der CDU: Das Bundesverfassungsgericht habe aber 1957 entschieden, dass der Paragraph mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Damals hieß es:
Zitat
„die §§ 175f. StGB verstoßen … nicht gegen das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit…, da homosexuelle Betätigung gegen das Sittengesetz verstößt“.
Ob die CDU das sogenannte „Sittengesetz“ auch heute noch über die Menschenrechte stellen will? Immerhin erklärte der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dürfe der Gesetzgeber heute nicht ändern. Begründung: das Prinzip der Gewaltenteilung,
Zitat
„... dass jede der drei Staatsgewalten grundsätzlich verpflichtet ist, die von den anderen beiden Staatsgewalten erlassenen Staatsakte anzuerkennen und als rechtsgültig zu behandeln.“
Kann der Rechtsstaat also seine eigenen Fehlentscheidungen nicht korrigieren?
Prof. Hans-Joachim Mengel, Jurist und Politologe, FU Berlin
„In dem Fall ist die Rechtsverletzung durch die Jurisdiktion – und zwar die Menschenrechtsverletzung - so gravierend und einmütig auch anerkannt, dass es hier, denke ich, notwendig ist und keine Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips bedeutet, diese Urteile nachträglich aufzuheben.“
Autorin: Andrea Everwien
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_vom_25_05/_schwulenparagraph.html