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Mi 25.05.11 22:15

Umstrittene Vergangenheit eines Potsdamer Richters

Kann es angehen, dass ein Richter, der zu DDR-Zeiten dafür gesorgt hat, dass Menschen zu Unrecht ins Gefängnis wanderten, heute nach wie vor als Richter in der Bundesrepublik tätig ist? Ja, es kann und offenbar sieht von behördlicher Seite niemand darin ein Problem. Außer den Betroffenen, denn die leiden bis heute unter den Folgen des erlittenen Unrechts.

Das ist Sybille Schönemann aus Potsdam. Ihr politisches Schicksal macht 1991 bundesweit Furore, wird aber von Politik und Justiz in Brandenburg offenbar bis heute ignoriert. 1991 erhält die Regisseurin den bedeutendsten Preis der deutschen Filmbranche: den Bundesfilmpreis, später auch andere Preise. Sie erhält diese für einen Film, den sie über ihr eigenes Leben machte.

Ein Leben als Ausreisewillige, ein Leben im DDR-Gefängnis mit anschließenden Freikauf in den Westen und ein Leben auf den Spuren ihrer Täter nach der Wiedervereinigung. Sybille Schönemann gibt ihrer Ermittlungsakte Gesichter. Auch das ihres Haftrichters Lutz Weide aus Potsdam, der sie und ihren Mann am frühen Morgen abholen ließ – nur weil sie einen Ausreiseantrag stellten. Die Gründe: Sie können nicht frei arbeiten. Beide sind Regisseure bei der DEFA, dem volkseigenen Filmstudio, die Kinder sechs und zehn Jahre alt.

Sybille Schönemann
„Ich konnte mich ja nicht mal von meinen Kindern verabschieden. Mein Mann auch nicht. Wir sind beide sozusagen völlig unerwartet inhaftiert worden. Also weggefangen worden von der Stasi. Inhaftiert worden, verhört worden. Den Kindern hat man gesagt: 'Eure Eltern kommen nachmittags wieder zurück.' Was nicht passierte. Fast ein Jahr später haben sie uns im Westen erst wiedergesehen.“

Den Richter Weide, der sie verhaften ließ, vergisst sie nie.

Sybille Schönemann
„Also es war unglaublich. Er hat mit einer Selbstgefälligkeit in diesem Sessel gelümmelt und hat die Situation ausgekostet. War ein Machtmensch, hatte ich den Eindruck, ja, er war ja meine Hoffnung. Ich dachte ja nach dem ganzen Wahnsinn, die können mich ja nicht dabehalten. Die müssen mich ja freisprechen. Und im Gegenteil. Er hatte 'ne halbe Stunde vorher den Haftbefehl für meinen Mann unterschrieben. Wissend, dass er nichts gemacht hat. Wissend, dass wir zwei Kinder zuhause haben. Wissend, was mit uns weiter passieren würde. Unterschrieb diesen Text, den ich gar nicht richtig begriff, den er mir da vorlegte. Und klingelte. Dann kam ein Offizier und der nahm mich mit und das war's.“

Nach der Wende – das dokumentiert sie in ihrem Film – trifft sie ihren Haftrichter noch einmal, wieder im Gericht, wo er weiter als Richter arbeitet. Im Rechtsstaat wie in der Diktatur.

Filmausschnitt „Verriegelte Zeit“, 1991
Sybille Schönemann
„Guten Tag, ich wollte mal Herrn Weide fragen, wann er morgen Verhandlung hat.“
Lutz Weide
„Kommen Sie rein, Frau Schönemann.“
Sybille Schönemann
„Ach, Sie kennen mich.“
Lutz Weide
„Selbstverständlich. Ich find es nur interessant, wie Sie auf ihre Art und Weise das machen. Na gut, das ist ihre Sache…
Sybille Schönemann
„Ich hatte nur den Hinweis, im Vorderhaus zu drehen und nicht im Hinterhaus und das mache ich. Und wir gehen schon wieder. Ich wollte sie nur noch mal sehen, weil ich Sie sehr lange nicht gesehen habe.“
Lutz Weide
„Gut.“
Sybille Schönemann
„Mehr wollt ich nicht.“

Obwohl alle Gazetten über diesen Film und Filmpreis berichten, wird er von der Brandenburger Politik und der Justiz offenbar nicht ernst genommen. Lutz Weide bleibt Richter, erst Amtsrichter, heute Vorsitzender der Kammer des Potsdamer Arbeitsgerichts.

Auch wir wollen wissen, ob er ein schlechtes Gewissen hat. Doch er stellt sich unseren Fragen nicht, will sie nicht einmal lesen und verweist nur auf den Pressesprecher und die Hausleitung. Doch der Pressesprecher ist nicht da und die Hausleitung hätte auch nicht mit ihm gesprochen. Warum konnte dieser Mann weiter Richter bleiben?

Verantwortlich für die Einstellung war der Richterwahlausschuss und der damalige Justizminister persönlich – in diesem Fall Hans-Otto Bräutigam. Doch er verteidigt Haftrichter wie Lutz Weide und ihre Einstellung in den Brandenburger Staatsdienst.

Hans-Otto Bräutigam (parteilos), damaliger Justizminister Brandenburg
„Wenn das ein 35-jähriger Richter gewesen ist und die meisten Richter, die wir übernommen haben, waren junge Richter mit wenig Erfahrung, der sich sozusagen einer Anweisung der politischen Stellen gegenüber sah, da wurden Anweisungen an die Richter und Staatsanwaltschaften gegeben und dieser junge Mann glaubte, sich dem nicht entziehen zu können, sie waren verpflichtend für ihn, dann kann man nicht in jedem Fall sagen: Der ist heute nicht mehr akzeptabel.“

Professor Schröder hat die DDR-Justiz erforscht. Eine Verpflichtung für das System hätte es so nie gegeben.

Prof. Rainer Schröder, Juristische Fakultät Humboldt-Universität Berlin
„Nein, das hat es nicht gegeben, die waren zwar dazu gewissermaßen faktisch teilweise verpflichtet, aber nicht, in gar keiner Weise rechtlich, da waren sie frei. Sehen Sie mal, das ist Hans von Dohnanyi, Reichsgerichtsrat. Der hat im Dritten Reich es abgelehnt an solchen Unrechtsakten teilzunehmen, hat eine Widerstandsgruppe gegründet und dem ist wirklich Unrecht geschehen, der ist im KZ Sachsenhausen umgebracht worden. Den DDR-Richtern, die sich geweigert hätten, wären nichts, aber auch gar nichts passiert. Sie hätten vielleicht eventuell eine andere Position annehmen müssen. Aber unter gar keinen Umständen wäre ihnen etwas passiert.“

Und zu dem Haftbefehl der Schönemanns meint er:

Prof. Rainer Schröder, Juristische Fakultät Humboldt-Universität Berlin
„Dieser Haftbefehl kann rechtlich überhaupt keinen Bestand haben. Er ist auf eine Bagatelle gegründet. Er erfüllt nach meiner Einschätzung einen Straftatbestand, nämlich den Straftatbestand der Freiheitsberaubung im Amte."
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„Hat der ins Strafgesetzbuch der DDR überhaupt gepasst?“
Prof. Rainer Schröder, Juristische Fakultät Humboldt-Universität Berlin
„Der hat nach dem Strafgesetzbuch der DDR hättte er auch nicht erlassen werden dürfen, weil es sich um eine absolute Bagatelle gehandelt hat. Der Ausreiseantrag war ja legal.“
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„Und was sagen Sie dazu, dass derjenige der solche Haftbefehle geschrieben hat und abgesegnet hat, heute Richter im Rechtsstaat ist?“
Prof. Rainer Schröder, Juristische Fakultät Humboldt-Universität Berlin
„Das ist für einen Rechtsstaat absolut unerträglich. Das geht nicht.“

Frau Schönemann dreht heute keine Filme mehr. Den Glauben an den Rechtsstaat verlor sie auch.

Sybille Schönemann
„Sowas nimmt man nicht so, steckt man nicht einfach so weg. Und die Kinder genauso. Ja. Es gibt da Brüche. Es gibt da böse Brüche. Und niemand ist verantwortlich. Und das ist natürlich eine traurige Erfahrung, wenn es dann so reibungslos, für die, die verantwortlich sind, so reibungslos weitergeht.“

Das brandenburgische Justizministerium hat uns übrigens auf Anfrage geschrieben, dass man sich an die Prüfungen und Entscheidungen des zuständigen Richterwahlausschusses und desdamaligen Ministers gebunden fühle, das heißt: Man sieht offenbar keinen Handlungsbedarf.



Autorin: Gabi Probst

Dieser Text gibt den Sachstand vom 25.05.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Im Parlament

Wegweiser zur Stasi-Unterlagenbehörde; Quelle: dpa

18. Mai 2011 - 36. Sitzung des Brandenburger Landtags

Pro und contra gab es in der Debatte über den Umgang mit stasi-belasteten Mitarbeitern in Polizei und Justiz. Die Aktuelle Stunde wurde von den Grünen beantragt.  _mehr

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