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Der medizinische Fortschritt soll zuerst im Krankenhaus wirksam werden, deshalb werden neue Behandlungsmethoden erst dort zugelassen, bevor sie in die Hände der niedergelassenen Ärzte gelangen. Doch wenn die neuen Methoden neue Gefahren bergen, müssen die Krankenkassen die meist teuren Innovationen trotzdem zahlen. So sieht es jedenfalls das neue Versorgungsstrukturgesetz von Gesundheitsminister Bahr vor. Es bürdet den Nachweis solcher Risiken den Krankenkassen auf, die damit überfordert sind.
Wer sich seit Jahren mit schweren Gesundheitsproblemen herumschlägt, für den bedeutet eine neue medizinisch-technische Behandlungsmethode erstmal Hoffnung. Doch was die wenigsten wissen: Neue medizinische Geräte werden vor ihrem ersten Einsatz in der Klinik nicht darauf getestet, ob sie überhaupt einen therapeutischen Nutzen haben oder sogar gefährlich sind. So wird der Patient selbst zum Versuchskaninchen. Ursel Sieber.
Klinikum Augsburg. Josef Scherer hatte drei Schlaganfälle hintereinander Danach schlug ihm sein Arzt ein neues Behandlungsverfahren vor: In seine Hirnschlagader wurde eine Art Metallgitter, ein Stent, eingezogen, um die Durchblutung zu verbessern.
Josef Scherer
„Ich war eigentlich nicht begeistert. Natürlich hat man Angst vor so einem Eingriff. Das ist nicht alltäglich, so was.“
Das ist der Stent, der Josef Scherer implantiert wurde. Diese Metallstütze soll das Gefäß im Gehirn offen halten, damit es dauerhaft besser mit Blut versorgt wird. Das klingt logisch – doch nutzt das neue Verfahren den Patienten wirklich?
Das wird nicht geprüft – nur, ob das Einsetzen solcher Stents technisch sicher ist. Ein unkontrolliertes Experiment an Patienten, kritisiert das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, kurz IQWiG. Vom Gesetzgeber eingerichtet, um den Nutzen von medizinischen Neuentwicklungen zu bewerten.
Stefan Sauerland, IQWiG
„Bei vielen Innovationen ist unklar, inwieweit sie dem Patienten wirklich nutzen, weil man in diesen Studien, die man braucht, um ein neues Verfahren auf den Markt zu bringen oder in eine Klinik zu bringen, nur prüft, ob es technisch funktioniert. Es wird nicht geprüft, ob es besser ist als das bisherige.“
In den USA sind die Vorschriften strenger. An der St. Louis University durften die Stents im Gehirn auch eingesetzt werden, aber die Ärtze haben gleichzeitig eine wissenschaftliche Vergleichsstudie durchgeführt. Studienarzt Prof. Derdey war sich übrigens sicher, dass der Stent die überlegene Methode ist - verglichen mit blutverdünnenden Arzneimitteln.
Colin Derdeyn
„Wir hatten natürlich erwartet, dass Stents besser sind. Denn wir hatte schon Erfahrungen gesammelt mit hundert oder hundertfünfzig Patienten.“
Doch der Vergleich zeigte das Gegenteil Patienten mit Stents in Hirnschlagadern bekamen dreimal häufiger einen weiteren Schlaganfall als Patienten, die nur mit Medikamenten behandelt wurden. Die Studie wurde abgebrochen.
Colin Derdeyn
“Es gibt so viele klinische Studien, bei denen völlig unerwartete Ergebnisse herauskamen. Und man kann sich nie wirklich sicher sein – bis eine richtige, wissenschaftliche, kontrollierte Studie vorliegt. Wie oft hat sich damit alles, was wir zu wissen glaubten, als falsch herausgestellt.”
Das weiß auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Dennoch plant er ein neues, wirtschaftsfreundliches Gesetz. Alle Kliniken dürfen weiterhin neue Behandlungsmethoden sofort einsetzen – ungeprüft. Gleichzeitig wird der Ausschluss unsinniger Innovationen erschwert. Das nennt er fortschrittsfreundlich.
Daniel Bahr (FDP), Bundesgesundheitsminister
„Die Patienten vertrauen in Deutschland darauf, dass alles medizinisch Mögliche für ihre Gesundheit getan wird und sinnvolle Innovation schnell Zugang in die Praxis finden."
Doch wer überprüft, welche Innovationen wirklich sinnvoll sind? Wie etwa dieses neue Verfahren, bei dem Medikamente mit Hilfe von Kathetern in Gefäße gespritzt werden, damit das Blut besser fließt? 400 Krankenhäuser wenden diese Methode schon an und sie kassieren für jeden dieser Eingriffe rund 1.000 €. Ob der nutzt oder nicht, ist noch unklar.
Stefan Sauerland, IQWiG
„Das bedeutet ein Risiko für den Patienten, weil hier klinisch ungeprüfte Verfahren gleich bei Hunderten von Patienten eingesetzt werden.“
Dabei hatten die Krankenkassen im Gesetzgebungsverfahren angeboten, bei Innovationen künftig begleitende Studien zu finanzieren. Kein Wunder, denn heute müssen sie gleich an allen Krankenhäusern auch unnötige oder unsichere medizinische Neuerungen bezahlen.
Florian Lanz, GKV-Spitzenverband
„Wir wollen Innovationszentren, wo neue Methoden allen Versicherten zur Verfügung stehen. Aber nicht überall, sondern nur dort, wo es wirklich das fachliche Know How gibt und wo es fachliche Begleitung gibt. Damit wir herausfinden können, nach zwei bis drei Jahren, ist es wirklich besser, oder ist es nur eine scheinbare Innovation."
Doch diesen Vorschlag hat FDP-Gesundheitsminister Daniel Bahr verworfen. Er hörte offenbar lieber auf seinen Parteifreund Georg Baum, der die wirtschaftlichen Interessen der deutschen Kliniken vertritt.
KONTRASTE
„Freut es Sie, dass das Ministerium Ihre Position übernommen hat?“
Georg Baum, Deutsche Krankenhausgesellschaft
„Grundsätzlich freut es mich, dass die Bundesregierung eine medizin-fortschrittsoffene Grundhaltung hat. Das ist wichtig für die Weiterentwicklung der Medizin.“
KONTRASTE
„Ist es nicht im Grunde Wirtschaftsförderung für die Krankenhäuser und Medizingerätehersteller?“
Georg Baum, Deutsche Krankenhausgesellschaft
„Zuallererst ist es Heilungsförderung für die Menschen, wenn wir in Deutschland, was medizinisch-innovative Fragen betrifft, offensiv sind und offen sind."
Offen sein für Innovationen – wer wollte das nicht. Aber bisher konnten neue Verfahren, deren Nutzen vom Hersteller nicht nachgewiesen war, aus der Versorgung auch wieder ausgeschlossen werden. Das wird mit dem neuen Gesetz kaum noch möglich sein. Künftig muss der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss den Nachweis führen, dass ein Verfahren schlechter ist oder gar gefährlich.
Rainer Hess, Gemeinsamer Bundesausschuss
„Das heißt, man erwartet von uns, dass wir nicht nur feststellen, die Methode hat keinen Nutzen, sondern man erwartet von uns, dass wir belegen können, dass hier auch die Zweckmäßigkeit oder Risiken oder erhöhte Nebenwirkungen vorhanden sind, um einen solchen Ausschluss zu rechtfertigen.“
Also eine Umkehr der Beweislast? Die deutsche Krankenhausgesellschaft ist zufrieden.
Georg Baum, Deutsche Krankenhausgesellschaft
„Diese Klarstellung des Gesetzgebers kann in Zukunft helfen, dass Verfahren nicht so schnell ausgeschlossen werden wie das bislang möglich ist, leider möglich ist.“
Karl Lauterbach (SPD), Gesundheitsexperte, MdB
„Dass die Krankenhausgesellschaft sich darüber freut, dass sie sich mit der Position durchsetzen konnte, ich sag mal mit der Maximalposition, das kann ich nachvollziehen. Der Lobbyist hat gewonnen.“
Und der Patient hat verloren. Josef Scherer hatte übrigens Glück. Ihm hat der Stent bisher geholfen. Aber es hätte auch ganz anders ausgehen können.
Beitrag von Ursel Sieber
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_03_11/erfolgreiche_lobbyisten.html