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Finanzdesaster (C) rbb 2009

Do 18.06.09 22:00

"Traumjob" Aufsichtsrat – keiner will für Schäden haften

Das Debakel bei den Landesbanken haben Vorstände und Aufsichtsräte zu verantworten. Laut Gesetz haften sie persönlich für Pflichtverletzungen. Problem nur: Verantwortliche müssten gegen sich selbst ermitteln. Kontraste zeigt, wie geltendes Recht nicht zum Zuge kommt.

Im Aufsichts- oder Verwaltungsrat einer großen Bank zu sitzen – das ist in der Regel ein gut dotiertes Pöstchen, - verbunden allerdings mit Verantwortung: Nämlich Kontrolle auszuüben! Doch genau hier haben in der Finanzkrise die Damen und Herren der Kontrollgremien beschämend versagt. Muss nicht normalerweise jeder, der einen Schaden mit verursacht, auch dafür haften? Müsste das nicht auch für die damaligen Mitglieder von Kontrollgremien gelten? Ja, sagen meine Kollegen Susanne Opalka, Ursel Sieber und Mathew D. Rose.

Das Spiel um Riesengewinne. Die Landesbanken, sie haben Milliarden eingesetzt - und dabei verloren. Die Bayern LB, die West LB, die HSH Nordbank. Und die Sachsen LB. Die finanziellen Verluste dieser Banken muss letztendlich der Rettungsschirm des Steuerzahlers auffangen.

Beispiel: Der Fall der Sachsen LB: Weit ab im fernen Irland hat sie Milliarden verzockt . Adieu, Sachsen LB. Die Bank gibt es heute nicht mehr. Denn als ihr Zusammenbruch droht, muss sie notverkauft werden. Für das Milliardendesaster sollen jetzt neben dem damaligen Vorstand auch die damaligen Mitglieder der Aufsichtsgremien der Bank zur Rechenschaft gezogen werden. Sie sollen sogar persönlich für die Verluste haften, Schadenersatz leisten.

Dies verlangt erstmals ein Rechnungshof: der Direktor des sächsischen Rechnungshofes, zieht nach Sichtung der Unterlagen ein erschreckendes Fazit: die Damen und Herren im Verwaltungsrat, dem Kontrollorgan der Bank, haben bei der Überwachung versagt:

Peter Krebs, Direktor des Sächsischen Landesrechnungshof
„So wie sich die Lage darstellt, haben die Organmitglieder nicht genügend Sorgfalt walten lassen und deshalb steht die begründete Aussicht, dass man zumindest einen Teil des Schadens über solche Schadensersatzklagen zurückbekommt.“

Der Schaden, laut Rechnungshof, mindestens 364 Mio. Euro. Der Rechnungshof möchte für die Steuerzahler erreichen, dass auch damalige Mitglieder der Kontrollgremien in Haftung genommen werden: Eine verwegene Forderung: Denn auch Politikern und anderer Prominenz könnte es damit ans Portemonnaie gehen: darunter Wolfgang Tiefensee SPD, damals Oberbürgermeister der Stadt Leipzig.

Oder Horst Metz CDU, über Jahre Finanzminister in Sachsen. Oder das Vorstandsmitglied von Porsche, Holger Härter. Oder Heinrich Haasis, Präsident des deutschen Sparkassenverbands. Sie alle saßen damals im Kontrollgremium der SachsenLB. Laut Aktiengesetz ist jedes einzelne Mitglied der Aufsichtsgremien zur Sorgfalt verpflichtet. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss persönlich haften. Das Aktiengesetz auch gegenüber Prominenten tatsächlich durchsetzen zu wollen, das hält der renommierte Wirtschaftsrechtler, Prof. Lutter für einen mutigen Schritt.

Prof. Markus Lutter, Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Bonn
„Insofern muss man sagen: Respekt. Und der Bericht selbst des Rechnungshofs ist ja erstaunlich, mit welcher Offenheit da die Fehler offengelegt werden.“

Fehler bei der Aufsicht – das lastet der Rechnungshof-Bericht dem Verwaltungsrat der Sachsen LB an. Den riskanten Entscheidungen des Vorstandes musste der Verwaltungsrat zustimmen: Rund 20 Mitglieder gehörten zu dem Aufsichtsgremium: Sparkassenchefs, Arbeitnehmervertreter, Wirtschaftsmanager und Politiker. Den Vorsitz hatte der Finanzminister, damals Horst Metz, CDU. Mit dabei auch Wolfgang Tiefensee, oder Wirtschaftsboss Holger Härter, oder der Sparkassenvertreter Heinrich Hassis.

Sie sollen unkalkulierbaren Risiken zugestimmt haben: Einem Geschäftsmodell im internationalen Kapitalmarkt, außerhalb der Bilanz – zu Lasten der Sachsen LB.

Peter Krebs, Direktor des Sächsischen Landesrechnungshofs
„Erklärt worden ist ihnen das Geschäftsmodell, dass bei entsprechenden Ausfällen die Bank und zwar hier die Landesbank Sachsen in Leipzig dafür grade zu stehen hätte. Dieses Ausfallrisiko war erkennbar im Milliardenbereich. 43 Mrd. Das wussten die.“

Verwaltungsräte mit ihren Ausschüssen sind mächtige Gremien. Sie könnten riskante Geschäfte verhindern. Doch in diesem Fall taten sie offenbar kaum etwas gegen das Vabanque-Spiel. Nach Recherchen von Kontraste zeigen Protokolle, dass Mitglieder lediglich Fragen gestellt haben.

Beispiel: eine Sitzung vom Juni 2005: Da verlangt ein Mitglied „deutsche Maßstäbe des Risiko-Controllings“, ein anderer fordert für den Ernstfall „eine worst case Rechnung“, ein Dritter fragt nach dem „möglichen Maximalausfall“ für die Bank. Der Vorstand erklärt die Risiken. Trotzdem stimmen die Mitglieder des Gremiums brav zu.

Peter Krebs, Direktor des Sächsischen Landesrechnungshofs
„Deshalb finde ich da, dass da eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, das Verständnis vom Amte eines Verwaltungsratsmitglieds ist damit nicht erfüllt. Da muss ich mich schon intensiver mit befassen, um doch Risiken, Möglichkeiten des Eintritts eines Risikos abzuwägen, darüber wirklich auch eine Nacht zu schlafen, eine andere Sicht einzuholen. Es ist ja nicht von mir aus im Bankenbereich um Peanuts von 5-10 Mio. gegangen, sondern letztendlich hat man einen Rahmen vom dreifachen des sächsischen Staatshaushalts grundsätzlich gebilligt.“

In der Konsequenz müsste jedes Mitglied des Verwaltungsrats haften- möglicherweise auch mit dem eigenen Vermögen. Wir wollen wissen, wie steht jeder Einzelne zum Vorwurf der Pflichtverletzung? Wir versuchen alle damaligen Mitglieder zu erreichen, rufen an, schicken Mails, Faxe, Briefe, klingeln bei dem einen oder anderen. Keiner will vor die Kamera, doch die meisten zeigen sich überrascht, dass sie überhaupt persönlich in Haftung genommen werden könnten.

Heinrich Haasis, Präsident des Sparkassen Giroverbands Deutschlands, bittet lediglich, Zitat:
„Ihre Fragen an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu richten“.

Wenn er Horst Metz meint, geht das schlecht: Der Ex-CDU Finanzminister in Sachsen antwortet uns trotz mehrmaliger Nachfrage erst gar nicht.

Porsche Vorstand Holger Härter lässt uns ausrichten: Er habe gerade andere Probleme.

Wolfgang Tiefensee bittet um Verständnis, dass er keine detaillierte Auskunft geben darf. Sein Sprecher lässt uns zudem wissen, Zitat:
„Der Bericht des sächsischen Rechnungshofs liegt Herrn Tiefensee nicht vor und kann insofern auch nicht bewertet werden“.

Schade – er hätte ihn wie jedermann auf der Homepage des Rechnungshofs finden können und nachlesen können, dass die persönliche Verantwortung jedes einzelnen im Verwaltungsrat endlich gerichtlich geklärt werden sollte.

Prof. Markus Lutter, Europäisches Wirtschaftsrecht, Universität Bonn
„Es wäre ein ungewöhnlicher Warnschuss für alle heute arbeitenden Verwaltungsräte und Aufsichtsräte, wenn gesagt würde, ja, die haben ihre Pflichten nicht erfüllt. Dann bin ich vollkommen sicher, dass die Genauigkeit des Arbeitens und die Nachdrücklichkeit des Arbeitens sehr viel besser würde als sie gestern der Fall war.“

Beitrag von Susanne Opalka, Mathew D. Rose und Ursel Sieber

 

Dieser Text gibt den Sachstand vom 18.06.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

 

Video 18.06.09

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