rbb Fernsehen

rbbonline | Archiv

Kontraste
Kontraste DasErste.de rbb
Hartz (C) rbb 2009

Behördendschungel - Warum eine Arbeitslose ihr Eigenheim verkaufen soll

Über 30 Jahre hat Frau Schwenn in ihrem Eigenheim gelebt. Jetzt soll sie es verkaufen oder vermieten. Das meint die Arbeitsagentur und lehnte den Antrag auf Arbeitslosengeld ab. Sie besitze „Vermögen, das zu verwerten ist“. Das Haus sei viel zu groß, denn nur bis zu 100 qm Wohnfläche stünden der arbeitslosen Frau zu. Doch die Rechnung der Behörde ist falsch. Die Arbeitsagentur hat einfach den Keller des Hauses zum Wohnraum erklärt.

Wieder hat heute ein Unternehmen Entlassungen angekündigt. Der Porzellanhersteller Rosenthal wird 300 Mitarbeiter vor die Tür setzen müssen. Job weg, Einkommen futsch, Perspektive düster. Für so manchen kann es dann ganz schnell gehen: Das Abrutschen in den Hartz-IV- Keller. In Nullkomma-nichts alles am Boden, was man sich jahrzehntelang aufgebaut hat. Die Altersversorgung, die gute Nachbarschaft und – wenns hart auf hart kommt, wird man von den Behörden sogar gezwungen, das eigene Haus aufzugeben. Gerd Gerlach über eine, die zwischen die Mühlsteine der Bürokratie geriet.

Sieglinde Schwenn versteht die Welt nicht mehr. Jahrelang zahlte das für sie zuständige Amt ihr Arbeitslosengeld II - ohne Probleme.
Doch plötzlich strich die Behörde der gelernten Bürokauffrau die staatliche Unterstützung.

Sieglinde Schwenn
„Um jedes bisschen muss man kämpfen. Ich habe ja auch gearbeitet, es ist ja auch mein Geld was jetzt verteilt wird. Ich komme mir vor wie ein Bettler.“

Seit mehr als 30 Jahren wohnt sie hier, hat hier ihre Kinder großgezogen – jetzt soll sie raus. Die Arbeitsgemeinschaft Landkreis Müritz, kurz ARGE genannt, verlangt, dass Sieglinde Schwenn ihr Eigenheim verkauft und vom Erlös lebt. Denn das Amt ist der Auffassung: für sie allein ist das Haus viel zu groß.


Im Erdgeschoß bewohne sie 120qm. Erlaubt sind aber nur knapp 100. Doch die Behörde rechnet falsch. Zieht man, wie vorgeschrieben, nicht bewohnbare Flächen wie Windfang, Mauerwerk und Kellertreppe ab, liegt Sieglinde Schwenn im gesetzlichen Rahmen. Das hat sie sogar schriftlich. Damit hat sie Anspruch auf ALG II.

Doch die ARGE setzt noch eins drauf. Sie behauptet: Sieglinde Schwenn stünde nicht nur das Erdgeschoß, sondern auch der gesamte Keller als Wohnfläche zur Verfügung.

Sieglinde Schwenn
„Und das ist meine Garage. Selbst diese hat die ARGE als Wohnfläche angerechnet. Weiss ich nicht, was ich dazu sagen soll. Sie sind der Meinung ich habe voll ausgebauten Wohnraum den ich vermieten könnte.“

Vermieten: genau das hatte die Arbeitslose mit dem Keller auch vor. Durch die Einnahmen, so hoffte sie, wäre sie dann nicht mehr auf Arbeitslosengeld vom Staat angewiesen.

Um aber den Keller als Wohnfläche nutzen zu können, braucht sie eine Erlaubnis vom Amt.

Hier bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Müritz stellte sie dafür einen Antrag. Doch der wurde abgelehnt.

Begründung: laut Landesbauordnung sind die Decken im Keller viel zu niedrig und die Fenster viel zu klein. Zum Wohnen sind die Räume im Keller also ungeeignet.
Diesen Bescheid übergab Sieglinde Schwenn ihrer ARGE.

Sieglinde Schwenn
„Dieses ignoriert die ARGE vollkommen. Im Gegenteil der Geschäftsführer hat gesagt ich können doch in meinem Keller machen was ich wollte, wozu ich mich da überhaupt ans Bauamt mich gewendet habe.“

Sieglinde Schwenn ist ratlos. Während die eine Behörde ihr die Nutzung des Kellers als Wohnfläche strikt verbietet, erklärt die andere Behörde, ihr Keller gelte sehr wohl als Wohnfläche.

Sieglinde Schwenn
„Das eine Amt sagt so, das andere Amt sagt so. Ich weiß überhaupt nicht mehr was ich machen soll.“

Gern wollten wir von der Arbeitsgemeinschaft Müritz wissen, ob sie Sieglinde Schwenn zur illegalen Nutzung ihres Kellers verleiten wolle.
Doch vor der Kamera war niemand zu einer Stellungnahme bereit. Nur soviel: was die Bauaufsicht verbiete, sei für die ARGE noch lange nicht bindend.

Sieglinde Schwenn ist mit ihren Nerven am Ende. Denn seit Monaten hat sie vom Amt keinen Cent Arbeitslosengeld bekommen. Bald weiss sie nicht mehr, wovon sie leben soll.

Sieglinde Schwenn
„Unterstützen tut mich meine Mutti von 76 Jahren mit ihrer kleinen Rente, die selber pflegebedürftig ist.. es ist eigentlich peinlich über so etwas zu sprechen.“

Sieglinde Schwenn hat die Arbeits-Behörde verklagt. Jetzt liegt der Fall vor dem Sozialgericht Neubrandenburg.

Und wir werden den Fall natürlich weiterverfolgen. 
 

Beitrag von Gerd Gerlach

Dieser Text gibt den Sachstand vom 19.03.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

 

Video 19.03.09

Logo: Kontraste (Quelle: rbb)

© Rundfunk Berlin-Brandenburg

http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_19_03/behoerdendschungel.html

Fenster schließen!