23.05.2012

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Do 21.07.11 21:45

Unberechtigte Internet-Abmahnungen  – Millionengeschäfte mit ahnungslosen Nutzern

Illegale Downloads von Musiktiteln oder Filmen aus dem Internet verursachen Millionenschäden. Verstöße werden von Anwaltskanzleien verfolgt. Doch immer öfter geraten auch unbescholtene Internetnutzer unter Verdacht. Der Gesetzgeber hat bei der Reform des Urheberrechts den Datenschutz vernachlässigt.

Jeden von uns, auch Sie, kann es treffen: Man surft im Internet, sucht hier und da etwas und ahnt nicht, dass man schon in die Fänge von speziellen Ermittlungsfirmen geraten sein kann. Diese werden von der Musik- und Filmindustrie in die Spur geschickt, um illegales Herunterladen im Netz aufzuspüren. Doch deren Methoden sind zweifelhaft, denn es geraten immer häufiger völlig Unbeteiligte ins Visier. Sie werden, wie es heißt, von Anwälten abgemahnt - und das kann teuer werden. Bertram von Boxberg und Alexander Kobylinski.

Christa Schwarz fühlt sich wie eine Kriminelle. Illegal soll sie aus dem Internet Musik auf ihren Computer heruntergeladen haben.

Christa Schwarz
„Da ist ein Brief von einem Rechtsanwalt aus Linden, ich hätte, mit Datum und Uhrzeit, Bushido runtergeladen. Was das ist – keinen blassen Schimmer.“

Wir zeigen Frau Schwarz auf youtube, um was es geht.

Christa Schwarz
„Ich hab' 'Monsta' runtergeladen. Wer bitte ist 'Monsta'? Es sind für mich … 'So a schöner Dag'. Ich kenn weder den Interpreten, noch die Musik, das ist mir...'Evacuate the dancefloor' - Was soll ich damit? Das, das kenn ich nicht. Und dafür soll ich zahlen.“

Der Alptraum geht weiter. Insgesamt sieben Abmahnungen flattern in ihren Briefkasten. 4000 Euro soll Frau Schwarz berappen.

Der Grund: Sie soll in einer sogenannten Tauschbörse gewesen sein. Hier werden tausende Filme oder Musikstücke angeboten, oft jedoch illegal. Wer sich beteiligt, verletzt meist die Rechte der Urheber. Frau Schwarz geht selten ins Internet. Am liebsten spielt sie Solitär. Von Tauschbörsen hat sie noch nie etwas gehört.

Christa Schwarz

„Ich kann das gar nicht. Ich käme nie auf den absurden Gedanken, muss ich ehrlich sagen, weder Musik drauf zu laden noch runter zu laden. Das machen Teenager, aber keine Omas.“

Sie lebt seit Jahren allein, niemand anders hat Zugriff auf ihren Computer. Trotzdem ist Frau Schwarz, wie Tausende andere Unschuldige, in die Fänge der sogenannten Abmahnindustrie geraten.

Der Grund dafür kann nur ein Ermittlungsfehler sein. Und das kommt so: Jeder, der im Internet surft, hinterlässt Spuren. Immer wenn Frau Schwarz ins Internet geht, bekommt sie eine sogenannte IP-Nummer zugeteilt. Die ist eine Art Adresse ihres Computers. Genau diese IP-Adresse von Frau Schwarz soll auf einer Tauschbörse aufgetaucht sein.

Das jedenfalls behaupten sogenannte Anti-Piracy-Firmen. Diese Anti-Piraten-Firmen werden zum Beispiel von der Musikindustrie beauftragt. Sie durchsuchen die Tauschbörsen im Internet nach Nutzern, die Musik anhören und mit vielen austauschen wollen, aber nicht dafür bezahlen.

Doch das Grundproblem: Die Methode, mit der die Adressen ermittelt werden, ist nicht sicher. Es können Fehler passieren.

Holger Morgenstern ist Computerspezialist und Gerichtsgutachter. Er kritisiert seit langem, dass die Ermittlungsergebnisse der anti-piracy-Firmen nicht kontrolliert werden.

Holger Morgenstern, Compterexperte und Gerichtsgutachter

„Zunächst einmal sagt diese Kombination aus IP-Adresse, die sie ja automatisch bei jeder Einwahl ins Internet bekommen, und Zeitstempel nur aus, dass sie zu dieser Zeit im Internet waren. Was sie da gemacht haben, ob sie in einer Tauschbörse waren oder ob sie bei google etwas gesucht haben, geht daraus nicht hervor.“

Die Abmahnindustrie kümmert das wenig. Ihre Rechtsanwälte gehen mit den IP-Adressen einfach zu den Gerichten. Und die Gerichte zwingen die Telefongesellschaften dann, Namen und Adressen der dazugehörigen Internetnutzer herauszugeben.

Ob die IP-Adressen wirklich auf einer Tauschbörse festgestellt wurden, wird vom Gericht überhaupt nicht überprüft. Das verlange das Gesetz nicht, sagt Dirk Eßer, der Sprecher des Landgerichts Köln.

Dirk Eßer, Landgericht Köln
„Ganz wichtig ist, dass in unserem Verfahren kein Beweis geführt werden muss. Sondern es müssen die Voraussetzungen für den Antrag nur glaubhaft gemacht werden. Das ist eine etwas geringere Stufe der Beweisführung.“

Das bedeutet: Auf zweifelhafter Basis werden zehntausende privater Adressen herausgegeben. Als Beweis müssen lediglich eidesstattliche Versicherungen bei Gericht vorgelegt werden. Absurd: Darin bestätigen die Anti-Piratenfirmen sich selbst, dass die Ermittlung der IP-Adressen korrekt sei.

Holger Morgenstern, Computerexperte und Gerichtsgutachter

„Also, so ein Abmahnverfahren oder eine Klage müsste auf soliden Beweisen aufbauen und das heißt: nachvollziehbare Daten. Die müssten aus einem System stammen, das überprüft wurde, das zertifiziert ist.“

Doch genau diese Kontrolle findet nicht statt. Schlimmer noch: Wer unverschuldet ins Visier der Abmahnindustrie kommt, kann seine Unschuld nicht beweisen.

Holger Morgenstern, Computerexperte und Gerichtsgutachter

„Zum einen sind die IP-Nummern in der Regel gelöscht, wenn ich die Abmahnung erhalte. Das heißt: Ich kann beim Provider nicht mehr nachfragen, ob das wirklich stimmt, die Ermittlung. Zum anderen habe ich auch keine Chance, zu beweisen, dass auf meinem Rechner nie diese Datei drauf war.“

Der Abmahnindustrie ist völlig egal, ob alle von ihr übermittelten Daten tatsächlich stimmen. Am Ende müssen auch die falsch Beschuldigten zahlen. Das können mehrere Tausend Euro sein. Das Ganze ist also ein gutes Geschäft.

Wir wollen wissen, was die Anti-Piraten-Firmen und die Abmahn-Anwälte von dem Geschäft haben. Ein Mitarbeiter einer solchen Firma erklärt uns am Telefon das Modell, an dem vor allem die Anwälte verdienen.

Telefonat (Gedächtnisprotokoll)
Firma
„Der Anwalt bekommt 50 Prozent von dem Ganzen.“
KONTRASTE
„Ah ja.“
Firma
„Oder mindestens 40 Prozent. Also, unter schlechteren Konditionen arbeiten die Anwälte einfach nicht.“
KONTRASTE
„Ja, verstehe.“
Firma
„Und der Rest sind einfach Kosten, die durch’s Gericht verursacht werden, oder durch die Providerauskünfte.“

Dank der laschen Gesetzgebung funktioniert die Geschäftemacherei prima, wie unser Gesprächspartner verrät:

Telefonat (Gedächtnisprotokoll)
Firma
„Ich hab’ Projekte abgewickelt, da waren fünfeinhalb Tausend Leute, die abgemahnt wurden.“
KONTRASTE
„Oh.“
Firma
„Ja.“
KONTRASTE
„Das ist natürlich … Da kommt natürlich gut Geld rein. Das ist natürlich nicht schlecht?“
Firma
„Das stimmt. Die Menge macht’s dann.“
KONTRASTE
„Eigentlich ist das ein gutes Geschäft?“
Firma
„Eigentlich schon, genau.“
KONTRASTE
„Eigentlich setzt man mehr um, als wenn man die Sachen so mit CD verkauft?“
Firma
„Eigentlich schon, ja.“

Frau Schwarz hat ihren Internetanschluss gekappt, um nicht noch mehr böse Überraschungen zu erleben. Sie ist empört, dass sie überhaupt in einer solchen Lage ist.

Christa Schwarz
„Erstmal Fassungslosigkeit. Und mit jedem Brief mehr Zorn, also wirklich unwahrscheinliche Wut.“

Im Bundesjustizministerium interessiert man sich für die Wut der zu Unrecht Beschuldigten kaum. Dabei geht aus einem internen Papier des Ministeriums vom Januar 2011 hervor: Man weiß sehr wohl von den Umtrieben der „Abmahnindustrie“.

Nur ändern wird sich daran nichts. Schriftlich teilt das Ministerium KONTRASTE mit:

Zitat
„Das Bundesjustizministerium plant nicht, bestimmte technische Standards für die Ermittlung von IP-Adressen …einzuführen.“

Ein Geschenk an die Abmahnindustrie.



Autoren: Bertram von Boxberg und Alexander Kobylinski

Dieser Text gibt den Sachstand vom 21.07.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

© Rundfunk Berlin-Brandenburg

http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_21_07/unberechtigte_internet.html

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