23.05.2012

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Do 21.07.11 21:45

Vereint gegen Tagesschau - Verlage klagen gegen App

Acht deutsche Zeitungsverlage haben die ARD verklagt. Sie wehren sich gegen die so genannte Tagesschau-App, mit der man die Inhalte des Nachrichtenflaggschiffs auf Smartphones und iPads lesen kann. Die Zeitungsverleger behaupten, die TagesschauApp bedrohe ihre Zukunft. Für die ARD ist klar, zur Grundversorgung gehört auch die Verbreitung ihrer Angebote per App.

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Als Journalist berichtet man eher ungern über ein Thema, bei dem man selbst Betroffener ist, also auch parteiisch. Darum haben wir in der Redaktion lange diskutiert, ob wir uns mit dem folgenden Thema überhaupt beschäftigen sollen. Es geht um die Klage von acht Zeitungsverlagen gegen die ARD. Und zwar wegen der Tagesschau-App, die man auf dem Smartphone oder dem Tablet-PC benutzt. Sie bildet das ab, was die Tagesschau im Internet publiziert und sie kostet nichts. Doch genau das ist vielen Zeitungsverlegern, die Apps kostenpflichtig verteiben, ein Dorn im Auge. Weil es sich hier um einen ganz grundsätzlichen Konflikt handelt, haben wir uns trotz unserer Befangenheit dennoch entschlossen, darüber zu berichten. Iris Marx und Chris Humbs zeigen, worum es in dieser Auseinandersetzung im Kern eigentlich geht und was die Positionen sind.

Was ist gerade los auf der Welt? Sich unterwegs mal schnell informieren? Das ist heute kein Problem. Internetfähige Handys oder so genannte Tablets liefern die Nachrichten gut lesbar direkt zum Strand oder ins Café.

Der Computermogul Steve Jobs hat als erster die neuen Geräte auf den Markt gebracht. Seine Apple-Produkte ließen auch Mathias Döpfner frohlocken, den Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer AG. Der Mann hinter der Bild-Zeitung sagte in einer US-Show:

Mathias Döpfner, Axel Springer AG
„Ich glaube, es hat eine neue Ära begonnen. Jeder Verleger sollte sich einmal am Tag hinsetzen, beten und Steve Jobs dafür danken, dass er mit diesem Gerät die Verlagsindustrie rettet.“

Er ist begeistert vom neuen Geschäftsfeld – den Apps und dem App-Store.

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„Wenn du kein iPhone hast, hast du nicht die weltgrößte Auswahl an Apps, die sich so einfach gleich auf dein Telefon runterladen lassen.“

Es gibt auch Zeitungen und Zeitschriften als so genannte App. Mit einem Touch kommen die Schlagzeilen originalgetreu aufs Gerät. Und das Schöne ist: Man kann für sie Geld verlangen. Denn kostenpflichtige Apps können ganz bequem mit einem Passwort bezahlt werden.

Endlich – so hoffen die Verleger - ist Schluss mit rückläufigen Auflagen und einbrechendem Anzeigengeschäft. Dank Apps soll mit Online-Zeitungen nun richtig Geld verdient werden.

Christoph Keese, Konzernleitung Axel Springer AG

„Es wird, und da sind sich fast alle Prognostiker einig, bis Mitte dieses Jahrzehnts wahrscheinlich über 10 Millionen Tablets geben und bis Ende dieses Jahrzehnts wird man in jedem Haushalt mindestens eins dieser Tablets haben. Das Tablet ist die Zeitung der Zukunft.

Die Nachfrage nach Apps von Springer ist groß. Bis Dezember hatte Bild etwa 450.000 verkauft. Aber es gibt ein Problem – meinen einige Verleger. Denn auch die ARD hat das mobile Internet für sich entdeckt und bietet seit einem halben Jahr eine Tagesschau-App an – kostenlos. Dies sei eine vom Gebührenzahler finanzierte, unfaire Verzerrung des Wettbewerbs, sagen sie.

Dietmar Wolff, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
„Dieser Markt wird halt gestört durch deinen Teilnehmer, nämlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.“

Die Zeitungsverleger befürchten, dass kaum jemand für deren Inhalte bezahlen will, wenn es solche Konkurrenzangebote durch die Öffentlich-Rechtlichen gibt.

Dietmar Wolff, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger

„Sie sollen Fernsehen machen, sie sollen Radio machen, sie sollen also da in ihrer Kernkompetenz, was sie auch gut machen und mit hoher Qualität auch bringen, das sollen sie tun.“

Und nicht mit einem hochwertigen und kostenfreien App gegen die Verlage konkurrieren.

Die Vorsitzende der ARD, Monika Piel, hält im Gespräch mit KONTRASTE dagegen.

Monika Piel, ARD-Vorsitzende
„Kostenlos sind unsere Angebote nicht. Denn der Rundfunkgebührenzahler hat das bezahlt mit seinen Rundfunkgebühren, weil er für seine Gebühren Radio-, Fernseh- und Internetauftritte bekommt.“

Dennoch: Der seit langem schwelende Streit um die Frage: „Wer darf was im Internet?“ eskaliert nun erneut an der Tagesschau-App. Acht Verlage, darunter der hochprofitable Axel Springer Verlag, haben vor Kurzem eine Klage eingereicht. Ihr Ziel: das Angebot der ARD zu beschneiden.

Christoph Keese, Konzernleitung Axel Springer AG
„Es geht darum, dass Tageschau veranstaltet eine so genannte elektronische Presse. Was ist ein elektronische Presse? Das ist aus unserer Sicht eine Zeitung mit den Mittel des Internets und das ist per Staatsvertrag verboten.“

…das meint jedenfalls Christoph Keese – vom Springer-Verlag. Im Staatsvertrag heißt es zwar für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: „presseähnliche Angebote sind nicht zulässig.“

Doch die Frage: was presseähnlich ist, bleibt umstritten. Also: Wo hört Fernsehen auf, wo fängt Zeitung an? Mit dem Internet und den neuen Geräten gibt es keine klaren Grenzen mehr.

So packen die Verlage die Inhalte ihre Zeitung in ihr App. Den Sehgewohnheiten angepasst, bieten die Zeitungsmacher aber auch Videobeiträge an. Das Fernsehen, auch die Tagesschau, agiert ähnlich. Damit sich die Konsumenten auf der Seite schnell zurecht finden, und auswählen können, was sie sich genauer anschauen wollen, sind Texte ergänzt.

Und das ist der zentrale Streitpunkt: Der Umfang der Texte, so die Verleger, das sei pressähnlich. Die ARD-Vorsitzende sieht das anders.

Monika Piel, ARD-Vorsitzende
„Niemand hat ein Anrecht darauf, dass ihm der Text gehört, also auch nicht die Verleger. Das ist nicht presseähnlich, wenn bei uns auch Texte mit im Angebot drin sind, sondern es ist das Wesen des Internets. Die Verlage haben übrigens in den 80er Jahren eine sehr ähnliche Klage gestartet, als im Fernsehen der Videotext anfing. Auch da haben die Verleger gesagt: 'Also das ist unser Gebiet. Das dürft ihr nicht!' Und damals sind sie mit dieser Klage gescheitert.“

Dass die ARD nicht auf die Texte verzichten mag, ist nachvollziehbar. Der Nutzer schätzt die Tagesschau-App so wie sie ist. Sie ist enorm erfolgreich.

Christoph Keese, Konzernleitung Axel Springer AG

„Warum kritisieren wird das? Weil die ARD, weil der NDR, der die Tagesschau herausgibt, eben kein normales Wirtschaftsunternehmen ist, sondern ein öffentliches Unternehmen.“

Heißt: Für die Tagesschau-App wird kein extra Geld verlangt. Über die GEZ-Gebühr ist alles abgegolten.

Das ist eine Folge des dualen Systems, so der Verfassungsrechtler Christian Pestalozza. Wenn es tatsächlich Einbußen bei den Verlagen geben sollte, dann müssten sie diese als Kollateralschaden nun mal hinnehmen.

Prof. Christian Pestalozza, Verfassungsrechtler
„Die Bevölkerung braucht und möchte eine Grundversorgung unabhängig davon, ob die Darstellung etwas bringt – finanziell. Wir brauchen also ein finanziell im Prinzip desinteressierten Veranstalter, dem es um Qualität, Vielfalt um Fairness um Informationsfreiheit und dergleichen geht und der nicht immer die Frage stellen muss: 'Lohnt sich das für mich als Unternehmen?'“

Das Engagement der ARD im Internet gehöre zum Grundauftrag, das meint auch Monika Piel. Der ARD komme in der zunehmend unübersichtlichen Medienwelt eine besondere Aufgabe zu.

Monika Piel, ARD-Vorsitzende
„Gerade deshalb ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Zeiten so wichtig, weil wir durch dieses Gebührenprivileg, und das ist uns sehr bewusst, dass das ein unglaubliches Privileg ist, aber dieses Gebührenprivileg, das ermöglicht uns, völlig politisch unabhängig, wirtschaftlich unabhängig, sauber recherchiert den Menschen Informationen anzubieten.“

Dennoch müsse es für das öffentlich-rechtliche Angebot auch eine Grenze geben, meint man beim Springer-Verlag. Und um diese Grenze würde es gehen.

Christoph Keese, Konzernleitung Axel Springer AG
„Wo ist diese Grenze? Um diese Grenzziehung geht es. Und es handelt sich dabei um eine grundsätzliche, für die Demokratie, aber vor allen Dingen für die Presselandschaft entscheidende Frage, die an dieser Stelle zur Diskussion und zur Entscheidung ansteht.“

Der Streit zwischen der ARD und den acht Verlegern ist ein Grundsatzfrage: Nun müssen die Gerichte entscheiden – wieder einmal.

Und jetzt sind wir jetzt gespannt, was Sie, die Zuschauer, dazu meinen! Was halten Sie von diesem Streit um die Apps? Bloggen Sie mit uns - auf unserer Internetseite: www.kontraste.de. Ich bin sehr neugierig, wie Sie das sehen.



Autoren: Iris Marx und Chris Humbs

Dieser Text gibt den Sachstand vom 21.07.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

© Rundfunk Berlin-Brandenburg

http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_21_07/vereint_gegen_tagesschau.html

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