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Eine Patientin kämpft verzweifelt um Schadenersatz. Ärzte hatten bei einer Operation eine Schere in ihrem Bauch vergessen – mit dramatischen Folgen. Durch den Ärztepfusch erlitt sie einen Schlaganfall und ist nun behindert. Doch eine angemessene Entschädigung steht aus. Der gesetzliche Patientenschutz ist unzureichend.
Ärztepfusch – ein Thema, das jeden angeht, denn Woche für Woche erleiden nach Expertenschätzungen mehrere tausend Patienten in Deutschland ärztliche Fehlbehandlungen, oft mit bleibenden Schäden. Aber was tun, wenn der Arzt gepfuscht hat? Dagegen sind Kliniken schließlich versichert. Nur: was haben die Geschädigten davon? Norbert Siegmund über den ungleichen Kampf zwischen Patient und Versicherung.
Die etwa 15 Zentimeter lange Stahlklemme im Bauch. Röntgenbilder als Beweismaterial in einem verzweifelten Streit um Schadenersatz. Helga Hermann ist durch Ärztepfusch schwer behindert. Bei einem Routineeingriff hatten Operateure Werkzeug in ihrem Bauch vergessen.
Zwei Notoperationen wurden nötig. Mit der vergessenen Stahlklemme muss ein Teil des Darms entfernt werden. Erst Komplikationen. Dann künstliches Koma. Und dann ein böses Erwachen.
Dieter Hermann, Ehemann des Opfers
„Dieses Greifen da, wo man sich festhält, das hat sie gar nicht gesehen. Da bin ick stutzig geworden.“
Helga Herrmann
„Ick sag: Da is doch nichts. Er verscheißert mich. Da steht doch nichts. Da ist nichts. Da kann ich mich nicht hochziehen. Dann hab ich erst realisiert, was mit mir passiert ist, dass ich nicht mehr gucken kann. Ich konnte ja gar nichts sehn. Überhaupt nichts mehr.“
Folge eines Schlaganfalls während der Notoperation.
Helga Hermann, von Beruf Helferin in einem Pflegeheim – plötzlich selbst schwerbehindert. Die 59-jährige ist nun erwerbsunfähig und nicht nur daheim auf Hilfe angewiesen. Nur in Begleitung kann sie das Haus verlassen. Denn in Folge des durch den Behandlungsfehler verursachten Schlaganfalls kann sie sich selbst auf engstem Raum nicht orientieren, erst recht nicht auf der Straße.
Sie hat einen Tunnelblick. Für das Paar auch finanziell eine Katastrophe. Ein Gehalt fehlt nun, und die Erwerbsunfähigkeitsrente ist klein. Auf weit über 100.000 Euro könnte sich der Schaden summieren: Einkommensverlust. Betreuung bis ans Lebensende. Schmerzensgeld. Doch die Patientin wird es schwer haben, zu ihrem Recht zu kommen.
Dabei hat sich die Klinik sofort zu dem Fehler bekannt. Der Operateur und sein Chefarzt baten um Entschuldigung. Das Operationsteam hatte sich verzählt. Bei der Vielzahl von Instrumenten in jedem Operations-Set gibt es keine 100%-ige Sicherheit.
Stefan Farke, Chefarzt
„Natürlich tut uns das leid. Was wir tun konnten war, dass wir sehr früh und sehr offen der Versicherung den Schaden gemeldet haben und auch eindeutig gesagt haben, dass hier natürlich ein Fehler vorlag, der zu Folgen geführt hat, die man regulieren muss. Dafür sind wir versichert.“
Nach drei Monaten bekommen die Hermanns Nachricht. Die Haftpflichtversicherung der Klinik schlägt eine pauschale Abfindung vor. Dabei stützt sich die Versicherung auf eine Schmerzensgeldtabelle des ADAC und ein angeblich vergleichbares Urteil nach einer Darmverletzung. Das Angebot: Ein Vergleich, pauschal 10.000 Euro. Dass das Urteil 15 Jahre alt ist und die ADAC-Tabelle gar nicht verbindlich, verschweigt die Versicherung.
Dieter Hermann, Ehemann des Opfers
„Das hat schon so gewirkt, dass das vom ADAC, da steht’s ja nu, dass das alles rechtens ist. Dass das alles okay. ist. Dann denkt man ja automatisch: Wenn das alles so da steht, dann muss das stimmen.“
Helga Hermann, Behandlungsopfer
„Wenn wir uns einen Anwalt genommen hätten, wer weiß, was von dieser Summe übrig geblieben wäre. Dann hätten wir sofort bezahlen müssen. Und dann bleibt ja nicht mehr viel. Und in unserer Situation hatten wir keine große Wahl.“
Erst nach einem Jahr bei einem Gespräch mit der Krankenkasse der Hinweis, dass Helga Hermann vermutlich ein Vielfaches an Schmerzensgeld und Schadenersatz zustünde.
Wohl das 10- bis 20-fache, schätzt der Anwalt, den die Patientin erst jetzt einschaltet. Den Vergleich hält er für sittenwidrig, auch weil Helga Herrmann von der Versicherung getäuscht worden sei. Nun versucht er, den Vergleich anzufechten:
Jörg Heynemann, Fachanwalt für Medizinrecht
„Die haben’s halt einfach versucht. Die haben wahrscheinlich auch erkannt, dass Frau Herrmann und Herr Hermann rechtlich völlig ohne jegliche Kenntnisse sind und haben einfach versucht, die übern Tisch zu ziehen, und das zunächst auch mit Erfolg.“
Die Versicherung möchte sich nicht vor der Kamera äußern. Auf Anfrage von KONTRASTE erklärt sie schriftlich, damals nichts von dauerhaften Schäden der Patientin gewusst zu haben.
Doch schon damals steckt der Teufel im Kleingedruckten der Abfindungserklärung, die die Versicherung Helga Hermann unterschreiben lässt. Die Patientin begreift nicht, dass sie damit auf weitere Ansprüche verzichtet, und zwar ein für alle Mal, Zitat:
„… auch wenn sich künftig noch andere als bis jetzt bekannte oder unbekannte Folgen oder Ansprüche ergeben sollten.“
Geschädigte Patienten – auf sich allein gestellt? Und deshalb allzu leichte Opfer für Versicherungen?
Jahr für Jahr erleiden in Deutschland mehrere hunderttausend Menschen Behandlungsfehler, schätzen Experten – und schlagen Alarm. So bei der Unabhängigen Patientenberatung im Auftrag von Verbraucherzentralen, Sozialverbänden und Patientenvereinen. Sie fordern ein Patientenschutzgesetz, um Opfer von Behandlungsfehlern rechtlich zu stärken.
Karl-Heinz Sekatsch-Winkelmann, Unabhängige Patientenberatung Deutschland
„Da herrscht ein absolut totales Machtgefälle, und das wird dann von der mächtigeren Seite, sprich Versicherungen und anderen, häufig schamlos ausgenutzt.“
Falls dann doch ein fachlich versierter Anwalt aktiv wird, haben Patienten längst nicht gewonnen. In Helga Herrmanns Fall lässt die Versicherung zwei Mal vom Anwalt gesetzte Fristen verstreichen, weil sie – so erklärt sie gegenüber Kontraste – noch nicht alle Patientenakten erhalten habe. Und das eineinhalb Jahre nach dem Behandlungsfehler.
Selbstverständlich – so heißt es - wolle man auf eine neue Sachlage im Fall Hermann reagieren.
Jörg Heynemann, Fachanwalt für Medizinrecht
„Die Versicherung spielt auf Zeit. Die scheint immer noch zu hoffen, dass Frau Herrmann einen solchen Prozess finanziell nicht durchhalten kann. Autofahrer, oder geschädigte Autofahrer haben es da wesentlich leichter.“
Wenn Autofahrer durch offenkundige Schuld anderer geschädigt werden – etwa durch einen Auffahrunfall -, muss die Haftpflichtversicherung des Schuldigen den Anwalt zahlen, im Streitfall auch Gutachter und Gerichtskosten.
Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern hingegen müssen erst einmal aus eigener Tasche Geld vorstrecken, selbst wenn die Schuld des Arztes offensichtlich ist. Sie riskieren jahrelange Prozesse, erleben dort bisweilen, dass sie ein zweites Mal schlecht behandelt werden. Diesmal von der Versicherung.
Karl-Heinz Sekatsch-Winkelmann, Unabhängige Patientenberatung Deutschland
„Es ist ein hoher Prozentsatz von Patienten, die von vornherein dann zurückschrecken, diesen Weg zu gehen, das vor Gericht klären zu lassen und diese Ansprüche, die berechtigt sind, durchzusetzen. Und ich würde ihn aus meinen Erfahrung heraus etwa bei 70 Prozent ansiedeln von betroffenen Patienten, die dann auf eine Schadensersatzregelung verzichten.“
Seit langem ist der Missstand bekannt. So formuliert schon 1998 die SPD-Bundestagsfraktion in einer Großen Anfrage, Zitat:
„Selbst bei offensichtlichen Behandlungsfehlern ist es für Patientinnen und Patienten schwer, zu ihrem Recht zu kommen und ihre Forderungen durchzusetzen.“
Über ein Jahrzehnt vergeht seither. Ein Jahrzehnt, in dem die SPD stets mitregiert. Doch erst jetzt ist ein Entwurf für ein Patientenschutzgesetz in Planung.
Dieter Hermann, Ehemann des Behandlungsopfers
„Warum dauert so was 10 Jahre. Das hätte doch wie andere Gesetze in einem halben Jahr geregelt werden können, wie Abwrackprämie, ruck zuck erledigt. Warum dauert das den 10 Jahre? Es ist doch genau so einfach.“
Wir fragen die Bundesregierung. Es antwortet die Patientenbeauftragte, SPD.
KONTRASTE
„Warum gibt es heute noch kein Patientenschutzgesetz?“
Helga Kühn-Mengel (SPD), Patientenbeauftragte der Bundesregierung
„Sie müssen für alles eine politische Mehrheit finden. Und es gibt viele starke Akteure, und diejenigen, um die es da oft in erster Linie geht, sind nicht so stark.“
Anders als Autofahrer haben Patienten eine schwache Lobby. Politische Mehrheiten für ein Patientenschutzgesetz sind nicht in Sicht.
Im Fall der Familie Hermann hat die Versicherung jetzt im Zuge unserer Recherchen signalisiert, sie wolle selbstverständlich ihren Pflichten als Versicherer nachkommen und, wie es heißt, Frau Hermann gemäß der neuen Sachlage entschädigen. Mal sehen, ob die Versicherer Wort halten.
Beitrag von Norbert Siegmund
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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