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Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt die Versichertengelder der Krankenkassen an die niedergelassenen Ärzte. Wenn die Vorstände ihr Amt aufgeben, haben sie Anspruch auf eine Übergangsentschädigung. Was aber, wenn der alte KV-Vorstand auch der neue ist und im Amt bleibt? Dann werden die Übergangsgelder trotzdem fällig, dachten sich die Berliner Vorständler und sollen bedenkenlos zugegriffen haben.
Dieses Video liegt aus rechtlichen Gründen nicht vor.
Ärzte genießen gemeinhin ein hohes Ansehen. Das empfinden Sie vielleicht auch so. Zu Recht, denn Ärzte tragen ja auch eine hohe Verantwortung. Umso ärgerlicher, wenn Ärzte-Funktionäre, die ja eigentlich Vorbilder sein sollen, in eigener Sache unterwegs sind und durch unanständiges Verhalten dem Ansehen der Ärzteschaft schaden. Ursel Sieber und Hermann Müller über ein dreistes Stück Selbstbedienung.
Das ist Angelika Prehn. Sie gehört zur Creme de la creme der Berliner Ärzteschaft. Frau Doktor bildet gemeinsam mit diesen beiden Herren, Dr. Uwe Kraffel und Burkhard Bratzke, den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin. Ihr Job: Kassenhonorare verteilen an die niedergelassenen Haus- und Fachärzte, im Jahr über eine Milliarde Euro.
Ihr Motto: „Damit Ihnen nichts fehlt, wenn Ihnen etwas fehlt.“ Und: „Handeln im Interesse der Ärzte und Patienten.“ Sehr gut. Aber manchmal geht’s wohl auch um eigene Interessen.
Der Reihe nach: Jedes Vorstandsmitglied bekommt heute 215.000 Euro - jährlich.
Für den Fall, dass die drei Vorstände aus dem Amt ausscheiden, war zusätzlich vorgesorgt, mit sogenannten Übergangsgeldern: insgesamt 549.000 Euro. Für alle drei. Das Geld weckte wohl Begehrlichkeiten, obwohl eigentlich alles klar geregelt ist: Ausgezahlt werden durfte es nur, wenn die Vorstände ihr Amt wirklich aufgeben und „nach dem Ausscheiden ihre bisherige ärztliche Tätigkeit hauptberuflich fortführen“. So nachzulesen im Dienstvertrag.
Gilt ja wohl nicht, wenn der alte Vorstand auch der neue Vorstand ist, oder doch?
Am 27. Januar 2011 stellen sich Prehn, Kraffel und Bratzke wieder zur Wahl und werden für weitere sechs Jahre im Amt bestätigt. Wieder gewählt, weiter im Amt – also keine 549.000 Euro Übergangsgeld, doch warum darauf verzichten?
Zum Glück wird der Vorstand kontrolliert, von der Vertreterversammlung. Am 24. März 2011 trifft sich dieses Kontrollgremium: 40 gewählte Delegierte der Berliner Ärzte. Es gibt Gerüchte um die Übergangsentschädigung, sie wird Thema in nicht öffentlicher Sitzung. Doch ein Insider erzählt uns, was da intern verhandelt worden sein soll. Er will anonym bleiben.
Insider
„Der Vorstand hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass ihm die Übergangsentschädigung zusteht, obwohl ja keiner ausgeschieden ist aus dem Amt. Ich war fassungslos und einige andere Ärzte auch. Einer hat sogar den Passus aus dem Dienstvertrag vorgelesen und gesagt: ,Das geht doch nicht. Das ist Selbstbedienung.‘“
Erstaunliches ist auf der Sitzung zu vernehmen: Die Auszahlung sei durch ein Rechtsgutachten abgesichert. Was einige Ärzte so richtig aufregt: Sie fühlen sich vor vollendete Tatsachen gestellt. Denn das Geld sei bereits vor der Sitzung ausgezahlt worden.
Insider
„Auf die Idee ist ja keiner gekommen, dass der Vorstand die Frechheit besitzt, das mit der Auszahlung vor der Vertreterversammlung über die Bühne zu bringen, Das hatte ich mir nicht vorstellen können.“
Natürlich gibt es über diese nicht-öffentliche Sitzung ein Protokoll. Auch das ist nicht öffentlich. Es kann nur eingesehen werden, unter Aufsicht, hier in einem Büro im 7. Stock.
All diese ungewöhnlichen Vorgänge zeigen wir dem Berliner Hausarzt Rüdiger Brandt. Er war früher selbst Mitglied der Vertreterversammlung und kennt daher die Regelung zur bisherigen Übergangsentschädigung sehr genau.
Dr. Rüdiger Brandt, Facharzt für Allgemeinmedizin
„Nach dem Wortlaut dieses Dienstvertrages war die Voraussetzung aus dem Amt auszuscheiden und in die alte Praxis oder in eine ähnliche Struktur zurückzukehren. Da dies hier gegenwärtig für alle drei Vorstandsmitglieder offensichtlich nicht gilt, ist hier gegen den laufenden Dienstvertrag offenbar verstoßen worden und aus meiner Sicht ist dieses Geld dann zurückzuzahlen.“
Doch die Vertreterversammlung fordert die Gelder nicht zurück. Und beim nächsten Treffen des Gremiums am 5. Mai 2011 wird die Auszahlung der Übergangsgelder sogar nachträglich abgesegnet. Der Trick: Sie wird einfach anders deklariert – als eine Art erfolgsunabhängiger Prämie. Seltsam – aber eine Mehrheit aus Fachärzten stimmt dafür.
Der Hausarzt Rüdiger Brandt hätte dieses Spiel nicht mitgemacht.
Dr. Rüdiger Brandt, Facharzt für Allgemeinmedizin
„Das kann man nicht einfach so übergehen und das wirft auf die gesamte Ärzteschaft, insbesondere auf die niedergelassenen, ein ganz schlechtes Licht.“
KONTRASTE
„Das heißt?“
Dr. Rüdiger Brandt, Facharzt für Allgemeinmedizin
„Das heißt, der Vorstand soll aufgefordert werden und aus meiner Sicht muss er aufgefordert werden, zurückzutreten.“
Der Vorstand der kassenärztlichen Vereinigung Berlin will dazu lieber nicht Stellung nehmen. Kein Interview. Unsere Fragen werden nicht beantwortet. Wir erhalten nur die dürre Mitteilung:
Zitat
„Details und Informationen über die Arbeitsverträge unserer Mitarbeiter geben wir grundsätzlich nicht.“
Und die drei Vorstandsmitglieder? Sie schweigen.
Die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit in Berlin hat übrigens nach unserer Anfrage am Montag sofort eine aufsichtsrechtliche Prüfung eingeleitet.
Autoren: Ursel Sieber und Hermann Müller
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_3_12/kassenaerztliche_vereinigung.html