Sie sind hier:
rbbonline

Deutschland kann nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen während des Nationalsozialismus verklagt werden. Dies teilte der Internationalen Gerichtshof (IGH) am 3. Februar in Den Haag mit.
Am 03. Februar 12 hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag sein Urteil über den Rechtsstreit zwischen Italien und Deutschland hinsichtlich der Frage, ob die Opfer der deutschen Besatzung in Italien Entschädigungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend machen können, verkündet. Es ging dabei um die allgemeine Frage der so genannten Staatenimmunität, die auch aktuell für die Opfer von Kriegsverbrechen relevant ist.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/kontraste/sendestrecke_beitraege/muss_deutschland_fuer.html