23.05.2012

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Urteil

Deutschland muss nicht für Nazi-Verbrechen zahlen

Deutschland kann nicht vor ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen während des Nationalsozialismus verklagt werden. Dies teilte der Internationalen Gerichtshof (IGH) am 3. Februar in Den Haag mit.

Am 03. Februar 12 hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag sein Urteil über den Rechtsstreit zwischen Italien und Deutschland hinsichtlich der Frage, ob die Opfer der deutschen Besatzung in Italien Entschädigungsansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend machen können, verkündet. Es ging dabei um die allgemeine Frage der so genannten Staatenimmunität, die auch aktuell für die Opfer von Kriegsverbrechen relevant ist.

Dieser Text gibt den Sachstand vom 03.02.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Infos im WWW

IGH urteilt im Rechtsstreit mit Italien

Klagen gegen Deutschland wegen NS-Taten unzulässig.

[www.tagesschau.de]

Download

Deutschland muss nicht für Nazi-Verbrechen zahlen

Die Pressemitteilung des Internationalen Gerichtshofs zu dem Fall Download

TV-Tipp

Do 13.01.11 21:45

Kriegsverbrechen - Bundesregierung blockiert Entschädigungen

Kontraste berichtete am 13.01.2011 über den Fall. _mehr

© Rundfunk Berlin-Brandenburg

http://www.rbb-online.de/kontraste/sendestrecke_beitraege/muss_deutschland_fuer.html

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