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Tür im Zellentrakt eines Therapiezentrums wird abgeschlossen (dpa-Bild)

Rückfallgefährdete Gewaltverbrecher sollen besser therapiert werden.

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Sicherungsverwahrung: Nordländer arbeiten zusammen

Brandenburg will die Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter künftig gemeinsam mit den norddeutschen Bundesländern organisieren.

Ein entsprechender Staatsvertrag mit Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein werde voraussichtlich bis Ende März unterschriftsreif sein, sagte Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) dem rbb.

Geplant ist, dass alle vier Länder Einrichtungen zur Unterbringung von Sicherungsverwahrten bauen, aber mit unterschiedlichen Schwerpunkten, vor allem bei den Therapieangeboten und den Sicherheitsvorkehrungen.

Brandenburgische Straftäter könnten dann zum Beispiel auch in Hamburg untergebracht werden, wenn das Angebot dort besser zu ihnen passt - und umgekehrt. Ziel sei es, dass die Sicherungsverwahrten die bestmögliche Behandlung bekommen, so Justizminister Schöneburg.

Therapie statt Verlängerung der Haftstrafe

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Rückfallgefährdete Ex-Straftäter werden zum Schutz der Öffentlichkeit auch nach ihrer Haftstrafe weggesperrt. 

Die Sicherungsverwahrung dient dem Schutz der Öffentlichkeit. Eine Verlängerung der Strafe soll sie nicht sein. Aber so wird sie von vielen Betroffenen empfunden, weil deutsche Gefängnisse Sicherungsverwahrte kaum anders behandeln als Strafgefangene.

Das verstößt gegen die Grundrechte, entschied das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 und setzte der Politik eine Frist: Bis 2013 müssen nun neue Konzepte her.

Ursprünglich wollte Brandenburg mit Berlin kooperieren. Die Verhandlungen waren aber im August 2011 gescheitert.

Stand vom 09.02.2012

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 09.02.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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Mittwoch, 08. Februar 2012

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